Wie melde ich einen Batteriespeicher in der Direktvermarktung an? Bilanzkreis, UTILMD und Marktstammdatenregister
Kurz: Eine Batterie wird nicht als BRP angemeldet. Der Bilanzkreisverantwortliche (BRP) ist ein Unternehmen, der Speicher ist eine Anlage. Drei Dinge müssen passieren: Der Speicher wird im Marktstammdatenregister registriert, seine Marktlokationen werden per UTILMD einem Lieferanten und einem Bilanzkreis zugeordnet, und wenn der Speicher EEG-Strom vermarktet, meldet der Betreiber dem Netzbetreiber die Veräußerungsform. Den Bilanzkreis stellst du selbst, oder ein Dienstleister stellt ihn.
Was heißt Direktvermarktung bei einer Batterie?
Im EEG ist Direktvermarktung die Veräußerung von Strom aus einer EEG-Anlage an Dritte, meist über einen Direktvermarkter, mit oder ohne Marktprämie. Ein Speicher gilt dabei nur als Anlage im Sinne des EEG, wenn er ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zwischenspeichert (§ 3 Nummer 1 EEG), zum Beispiel am Netzverknüpfungspunkt eines Solar- oder Windparks. Ein Speicher, der aus dem Netz lädt und ins Netz entlädt, bekommt keine EEG-Zahlung. Sein Strom wird trotzdem vermarktet: Ein Lieferant oder Direktvermarkter kauft und verkauft ihn und ordnet ihn seinem Bilanzkreis zu. Die Prozesse der Marktkommunikation sind in beiden Fällen dieselben; die Meldungen nach dem EEG kommen nur im ersten Fall dazu.
Schritt 1: Marktstammdatenregister
Betreiber müssen Stromspeicher im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Die Pflicht entfällt nur, wenn der Speicher weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder angeschlossen werden soll (§ 5 MaStRV). Die MaStR-Nummer der Einheit taucht in der Marktkommunikation wieder auf, etwa in den Stammdaten für Redispatch 2.0. Wer selbst Lieferant oder Bilanzkreisverantwortlicher wird, registriert sich zusätzlich als Marktakteur.
Schritt 2: Zwei Marktlokationen, ein Bilanzkreis
Ein netzgekoppelter Speicher hat in der Marktkommunikation zwei Marktlokationen: eine verbrauchende für das Laden und eine erzeugende für das Entladen, gemessen über eine Messlokation mit Zweirichtungszähler. Beide brauchen einen Lieferanten und einen Bilanzkreis. Die Zuordnung läuft über die UTILMD: Der Lieferant oder Direktvermarkter meldet die Marktlokation beim Netzbetreiber an und nennt dabei den Bilanzkreis. Ohne gültigen Bilanzkreis nimmt der Netzbetreiber die Anmeldung nicht an. Für die erzeugende Marktlokation sieht die GPKE einen eigenen Anwendungsfall vor, der die vollständige Zuordnung zu einem Lieferanten herstellt. In den UTILMD-Stammdaten steht außerdem, ob die erzeugende Marktlokation eine EEG- oder KWKG-Anlage mit oder ohne Direktvermarktungspflicht ist.
Der Bilanzkreis ist entweder dein eigener, dann bist du Bilanzkreisverantwortlicher mit Bilanzkreisvertrag beim Übertragungsnetzbetreiber, oder der eines Dienstleisters. Was ein eigener Bilanzkreis bedeutet, steht unter Bilanzkreisverantwortlicher werden. Was im Betrieb jede Viertelstunde passiert, unter Fahrplanmanagement erklärt.
Schritt 3: Messung in Viertelstunden
Die Zuordnung einer Anlage zur Direktvermarktung ist nur zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird (§ 21b Absatz 3 EEG). Praktisch heißt das registrierende Leistungsmessung oder ein intelligentes Messsystem, und MSCONS-Zeitreihen je Viertelstunde an Lieferant und Bilanzkreisverantwortlichen. Auch ohne EEG-Bezug gilt: Wer den Speicher im Bilanzkreis fahren will, braucht die Viertelstundenwerte, sonst passen Fahrplan und Abrechnung nicht zusammen.
Schritt 4: Veräußerungsform melden, nur für EEG-Anlagen
Betreiber einer EEG-Anlage ordnen sie einer Veräußerungsform zu: Marktprämie, Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag oder sonstige Direktvermarktung (§ 21b Absatz 1 EEG). Wechseln dürfen sie nur zum ersten Kalendertag eines Monats. Die Meldung an den Netzbetreiber muss vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats eingehen (§ 21c Absatz 1 EEG): Wer zum 1. März in die Direktvermarktung will, meldet das vor dem 1. Februar. Die Meldung nennt die Veräußerungsform, bei einer Direktvermarktung den Bilanzkreis, dem der Strom zugeordnet wird, und bei einer prozentualen Aufteilung die Prozentsätze (§ 21c Absatz 2 EEG). Anlagen unter 200 Kilowatt ohne eigene Zuordnung gelten als der Einspeisevergütung in der Variante der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet. Seit dem 1. Oktober 2026 läuft auch die prozentuale Aufteilung in Tranchen über die Datenformate; mehr dazu unter Formatversion FV2610.
Schritt 5: Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG
Anlagen mit mehr als 25 Kilowatt in der Direktvermarktung müssen so ausgestattet sein, dass der Direktvermarkter jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann (§ 10b Absatz 1 EEG). Ab dem 1. Januar 2028 und ab Einbau eines intelligenten Messsystems läuft das über das Smart-Meter-Gateway (§ 10b Absatz 2 EEG). Die Netzbetreiber mussten bis zum 1. März 2026 einheitliche Nachweise dafür abstimmen (§ 10b Absatz 5 EEG). Seit FV2610 enthält die UTILMD eine Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an der technischen Ressource: steuerbar oder nicht steuerbar. Für einen Speicher ist das meist der einfache Teil, denn er wird ohnehin ferngesteuert gefahren.
Schritt 6: Redispatch 2.0 ab 100 Kilowatt
Anlagen ab 100 Kilowatt, Speicher eingeschlossen, fallen unter Redispatch 2.0. Der Betreiber benennt einen Einsatzverantwortlichen und übermittelt dem Netzbetreiber die Stammdaten der steuerbaren Ressource, mit der MaStR-Nummer. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt dazu der bilanzielle Ausgleich nach dem Beschluss BK6-23-241; die Anlagen in Verteilernetzen gehen nach und nach in den gezielten Ausgleich durch den Netzbetreiber über. Was das für Bilanzkreise heißt, steht unter Formatversion FV2610.
Welche Rolle brauchst du selbst?
- Nur Anlage betreiben: Ein Direktvermarkter oder Lieferant und dessen Bilanzkreisverantwortlicher übernehmen Anmeldung, Bilanzkreis und Abrechnung. Du lieferst Fahrpläne und Verfügbarkeiten an den Vermarkter.
- Eigener Bilanzkreis: Bilanzkreisvertrag, Sicherheitsleistung, Fahrplanmanagement und MaBiS-Abrechnung liegen bei dir. Das lohnt sich, wenn du Handel und Einsatz selbst steuern willst.
- Lieferant oder Direktvermarkter für eigene Anlagen: Dann sendest du die UTILMD-Anmeldungen selbst, empfängst die MSCONS-Zeitreihen und rechnest mit dem Netzbetreiber ab. Dafür brauchst du Marktkommunikation; Grundlagen unter Marktkommunikation erklärt.
Was oft schiefgeht
- Die Meldung der Veräußerungsform kommt zu spät, und der Wechsel rutscht einen Monat.
- Nur die erzeugende Marktlokation wird angemeldet; der Ladestrom bleibt ohne Zuordnung.
- Die Messung liefert keine Viertelstundenwerte, und die Direktvermarktung ist nicht zulässig.
Wie macht es Engrate?
Engrate betreibt die Marktkommunikation für Lieferanten, Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortliche als Plattform mit API: UTILMD-Anmeldungen mit Bilanzkreiszuordnung, MSCONS-Zeitreihen, MaBiS-Daten, Fahrpläne und Formatversionen laufen im Hintergrund. Ein Speicherbetreiber arbeitet mit Marktlokationen, Zeitreihen und Positionen, nicht mit EDIFACT. Mehr zum Produkt: Energy Market Communication.
Quellen
- Gesetze im Internet, § 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen
- Gesetze im Internet, § 10b EEG 2023 Vorgaben zur Direktvermarktung
- Gesetze im Internet, § 21b EEG 2023 Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel
- Gesetze im Internet, § 21c EEG 2023 Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel
- Gesetze im Internet, § 5 MaStRV Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
- Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister
- BDEW, edi@energy: UTILMD, MSCONS und die Anwendungshandbücher
- Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-23-241 zur Fortentwicklung des Redispatch 2.0, 7. Mai 2026