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Wissen

Was ändert sich mit der Formatversion FV2610 ab 1. Oktober 2026?

Kurz: Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in der deutschen Marktkommunikation die Formatversion FV2610. Zweimal im Jahr, zum 1. April und zum 1. Oktober, veröffentlicht die Bundesnetzagentur neue Nachrichtenformate (MIG) und Anwendungshandbücher (AHB). Zum Stichtag muss jeder Marktpartner die neue Version senden und empfangen können, sonst stehen Prozesse still.

Autor: Rainer Notter, Product Director bei Engrate.

Wie funktionieren Formatversionen?

Jede Formatversion heißt nach Jahr und Monat ihres Starts: FV2504, FV2510, FV2604, FV2610. Rund sechs Monate vor dem Stichtag veröffentlicht die Bundesnetzagentur die neuen MIG und AHB in einer Mitteilung, nach einer Konsultation mit dem Markt; die Dokumente erscheinen unter edi@energy. Dann folgen Umsetzung, Tests zwischen Marktpartnern und zum Stichtag der harte Wechsel. Es gibt keine Übergangsfrist für Nachrichten mit Lieferbeginn nach dem Stichtag. Nachrichten für ältere Zeiträume können übergangsweise noch in der alten Version laufen; die Regeln dafür stehen in den AHB.

Was ändert sich mit FV2610?

Die Bundesnetzagentur hat die Versionen am 1. April 2026 in Mitteilung Nr. 56 veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:

  • UTILMD Strom 2.2: Neu ist die Angabe, ob eine Technische Ressource steuerbar (ZW5) oder nicht steuerbar (ZW6) ist, nach § 10b EEG, mit Wirkung zum angegebenen Stichtag. Betrifft Direktvermarkter, Netzbetreiber und Lieferanten mit Einspeisern.
  • MSCONS 3.2, INVOIC 1.0b, ORDERS und ORDRSP 1.1b, APERAK 1.1, UTILTS 1.1: überarbeitete Anwendungshandbücher, darunter einheitliche Kontaktdaten in den CTA- und COM-Segmenten über alle Nachrichtentypen. Betrifft jede Marktrolle, die diese Nachrichten sendet oder empfängt.
  • Entscheidungsbaum-Diagramme 4.3 und Prüfidentifikatoren 4.0: neue Prüflogik für die fachlichen Antworten. Betrifft jeden, der Nachrichten fachlich prüft oder Ablehnungen auswertet.
  • Regelungen zum Übertragungsweg 1.10 und AS4-Profil 2.6: aktualisierte Transportregeln. Betrifft alle AS4-Endpunkte.
  • UTILMD Strom 2.2, weitere Punkte: Neu ist auch die Angabe der Vergütungsverpflichtung nach EEG oder KWKG an der Technischen Ressource; die Daten der technischen Einrichtungen wandern von der Technischen Ressource an die Marktlokation. Betrifft Netzbetreiber, Lieferanten und Direktvermarkter.
  • Verwendungszwecke von Messwerten: Sie stehen in einer eigenen EDI@Energy-Codeliste. Je OBIS-Kennzahl gibt es drei Gruppen, aus Sicht von Netzbetreiber, Lieferant und Übertragungsnetzbetreiber, darunter die Ausgeglichenheit von Bilanzkreisen und die Bilanzkreisabrechnung. Betrifft Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Lieferanten und Bilanzkreisverantwortliche.
  • MaBiS, MSCONS, ORDERS und ORDRSP: Der Übertragungsnetzbetreiber sendet für profilierte Marktlokationen keine bilanzierten Mengen mehr an den Netzbetreiber für die Mehr- und Mindermengenabrechnung; die zugehörigen Anwendungsfälle entfallen. Betrifft Übertragungsnetzbetreiber und Netzbetreiber.
  • Redispatch 2.0, bilanzieller Ausgleich (BilAReM): Mit dem Beschluss BK6-23-241 vom 7. Mai 2026 gilt ab dem 1. Oktober 2026 die Anlage zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen; Kapitel 17 der MaBiS ist zum 30. September 2026 aufgehoben. Anlagen in Verteilernetzen werden nach und nach in den gezielten bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber im Planwertmodell überführt; bis dahin gleicht der Bilanzkreisverantwortliche weiter ungezielt aus, befristet bis zum 31. Dezember 2031. Betrifft Bilanzkreisverantwortliche, Verteilernetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber.
  • Direktvermarktung in Tranchen: Die prozentuale Aufteilung des Stroms einer Anlage auf mehrere Veräußerungsformen nach § 21b Absatz 2 EEG läuft ab dem 1. Oktober 2026 über die Datenformate, nicht mehr über ein Formular. Betrifft Netzbetreiber, Lieferanten und Direktvermarkter.
  • Fahrplanprozess: Die Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess gelten ab dem 1. Oktober 2026 in Version 2.3, unter anderem mit AES-GCM statt AES-CBC für die E-Mail-Notfallkommunikation. Betrifft Bilanzkreisverantwortliche und Übertragungsnetzbetreiber.

Quellen: Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 56 vom 1. April 2026 und Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-23-241 vom 7. Mai 2026.

Für die meisten Lieferanten und Bilanzkreisverantwortlichen sind drei Fragen wichtig: Welche Nachrichtentypen, die ich sende, haben sich geändert? Welche, die ich empfange? Und welche Prüfungen auf der Gegenseite sind strenger geworden?

Was muss ein Marktpartner zum Stichtag können?

  1. Alle gesendeten Nachrichtentypen in FV2610 erzeugen.
  2. Alle empfangenen Nachrichtentypen in FV2610 lesen, auch neue Segmente und Codes.
  3. Die richtige Version nach Zeitraum wählen: alte Version für alte Zeiträume, wo zulässig.
  4. Rückmeldungen der Gegenseite auswerten, CONTRL bei Syntaxfehlern und APERAK zur Verarbeitbarkeit, um Ablehnungen wegen Versionsfehlern sofort zu sehen.
  5. Das AS4-Zertifikat ist davon unabhängig, muss aber gültig sein. Viele Ausfälle zum Stichtag sind Zertifikatsprobleme, keine Formatprobleme.

Woran erkennt man Probleme?

In den ersten Tagen nach dem Stichtag steigen Ablehnungen sprunghaft, wenn eine Seite nicht fertig ist. Typisch: CONTRL mit Syntaxfehler, APERAK mit "Version nicht unterstützt", oder einfach keine Antwort. Wer am 1. Oktober seine Ablehnungsquote je Gegenseite sieht, findet die Nachzügler am ersten Tag. Wer sie erst in der Monatsabrechnung sieht, hat verlorene Lieferantenwechsel und fehlende Messwerte.

Was kommt als nächstes?

Zum 1. April 2027 gibt es keine neuen EDIFACT-Nachrichtentypversionen. Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 in Mitteilung Nr. 58 für diesen Termin nur die Regelungen zum Übertragungsweg 1.11 und das ActivationDocument AWT 1.1g veröffentlicht. Die im Sommer 2026 konsultierten Änderungen, unter anderem UTILMD Strom 2.3, stellt die Bundesnetzagentur in einer späteren Konsultation vor. Wer seine Marktkommunikation selbst betreibt, plant pro Formatversion mehrere Wochen Entwicklung und Test. Mehr zu den Grundlagen unter Marktkommunikation erklärt.

Wie macht es Engrate?

Engrate setzt jede Formatversion zentral um. Kunden auf der Plattform senden und empfangen zum Stichtag automatisch in der neuen Version und sehen Ablehnungen je Gegenseite in Echtzeit. Die API ändert sich beim Formatwechsel nicht. Mehr zum Produkt: Energy Market Communication.

Quellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Seit wann gilt FV2610?

Seit dem 1. Oktober 2026. Die Vorgängerversion FV2604 galt vom 1. April bis 30. September 2026.

Was passiert, wenn ich noch die alte Version sende?

Die Gegenseite lehnt die Nachricht ab, meist per CONTRL oder APERAK. Prozesse wie Lieferantenwechsel laufen dann nicht.

Wann kommt die nächste Version?

Zum 1. April 2027 ändern sich nur die Regelungen zum Übertragungsweg (1.11) und das ActivationDocument (1.1g), keine EDIFACT-Formate. Die nächste Formatversion stellt die Bundesnetzagentur in einer späteren Konsultation vor.

Muss ich Formatversionen selbst pflegen?

Nur wenn du deine Marktkommunikation selbst betreibst. Plattformen und IT-Dienstleister übernehmen den Wechsel.

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